Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

 

Geltungsbereich

 

            1.  Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern

            zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des

            Hotels.

 

            2.  Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als

            Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

 

            3.  Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

 

            Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung

 

1.  Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel

            steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

 

            2.  Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem

            Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem

            Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

            3.  Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die

            Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt,

 

4.              Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

 

5.              Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

 

            Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 

            1.  Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten            

            Leistungen zu erbringen.

 

            2.  Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen

            weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom

            Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

 

            3.  Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der

            Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel

            allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis

            angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

 

            4.  Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der

            Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht

            und das Hotel dem zustimmt.

 

            5.  Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne

            Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und

            unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von

            5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz bzw. dem

            entsprechenden Nach­folgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt

            der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

 

 

 

                 6.      Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung (1er rechtlichen

            Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu

            verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich

            vereinbart werden.

 

7.             Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung

            des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

 

 

 

 

            Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

 

            1.  Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen

            Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu

            zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des

            Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertreten den Unmöglichkeit der

            Leistungserringung.

 

            2.  Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vorn Vertrag schriftlich

            vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vorn Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder

            Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktritts- recht des Kunden erlischt, wenn er

            nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt,

            sofern nicht ein Fall des Leistungs­verzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit

            der Leistungs­erbringung vorliegt.

 

            3.  Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus

            anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen zuzurechnen.

 

            4.  Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions­und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.

            Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

 

            Rücktritt des Hotels

 

            1.  Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist

            das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vorn Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen

            anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des

            Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

            2.  Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten

            angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum

            Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

            3.  Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich

            zurückzutreten, beispielsweise falls

 

           höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

 

           Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

 

           das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotel Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-­ bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

 

           ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

 

            4.  Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

            5.  Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

            Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

 

            1.  Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

 

            2.  Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der

            Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

            3.  Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur

            Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% (des vollen Logispreises Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

 

 

 

 

 

            Haftung des Hotels

 

            1.  Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht

            leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder

            Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind.

            Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis            

            oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.

            Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen

            möglichen Schaden gering zu halten.

 

            2.  Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist

            bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens €3.000,- sowie für Geld und Wertgegenstände

            bis zu € 750,-. Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von € 5.000,- im Zimmersafe und bis

            zu einem Wert von € 30.000,- im Kundenschließfach des Hotelsafes aufbewahrt werden. Das Hotel

            empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht

            der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung

            unverzüglich dem Hotel Anzeige macht 15 703 BGB).

3.              Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

                 4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen

            Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungs­vertrag zustande.

            Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.

 

            5.  Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer

            wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

 

            6.  Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.

            Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und — auf Wunsch — gegen

            Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober

            Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

 

            Schlussbestimmungen

 

            1.  Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen

            für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den

            Kunden sind unwirksam.

 

            2.  Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

 

            3.  Ausschließlicher Gerichtsstand — auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten — ist im kaufmännischen

            Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO

            erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

 

            4.  Es gilt deutsches Recht.

 

3.             Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme

            unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

11.         

 

 

 

 

 

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